DSGVO – was nun?
Wie ein Tornado kam die DSGVO über uns, obwohl der 25. Mai 2018 bereits seit zwei Jahren als Gültigkeitsdatum angekündigt wurde. So mancher Seitenbetreiber fürchtete ein akutes Lebensende. Es ging so weit, dass viele Geschäftsleute und sogar die Kirche aus Angst die eine ohne andere Internetseite vom Netz nahmen.
Ruhig bleiben!
Die neue DSGVO bedeutet nicht das Ende der Welt, auch nicht des Internets oder unserer Freiheit darin. Sie dient auch nicht dazu mit Abmahnungen oder Bußgeldern Einnahmen zu generieren, obwohl so manche das bereits versuchen.
Sinn und Zweck der neuen Datenschutzgrundverordnung ist es die User zu schützen und Datenmissbrauch zu verhindern.
Wie können Sie als Seitenbetreiber vorgehen um Ihre Webseite DSGVO-konform zu gestalten?
Sie können:
- sich in die DSGVO einlesen
- einen Kurs belegen, der Ihnen das nötige Know-How vermittelt
und das Erlernte anschließend umsetzen.
- einen Ihrer Mitarbeiter mit der Aufgabe betrauen und ggf. schulen lassen
- einen neuen Mitarbeiter einstellen, der sich darum kümmert
und diesen vielleicht sogar zum internen Datenschutzbeauftragten benennen.
Ist das alles nicht zu aufwendig?
Wie wäre es mit einem externen Experten, der Ihre Internetseite nach der DSGVO überprüft und Ihnen mitteilt, welche Änderungen vorzunehmen sind oder wenn Sie es wünschen, diese gleich vornimmt?
Ich überprüfe Ihre Seite nach Checkliste und empfehle Änderungen wo nötig. Wenn Sie wünschen, passe ich alle datenschutzrechtlichen Gegebenheiten der neuen DSGVO an. Anschließend erhalten Sie die Checkliste zur Gegenprüfung und dürfen sich im Fall einer Abmahnung oder eines anderen bösen Briefes auf mich berufen.
Sollte sich herausstellen, dass Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benötigt, stehe ich in Kürze auch dafür zur Verfügung.
Fragen, Anfragen, Beauftragung: